Projekt

Bebauungsplan Nr. 58 „Strategische Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Pirna

Die im Freistaat Sachsen an der Elbe gelegene Stadt Pirna beauftragte unser Büro mit der Erstellung eines so genannten strategischen Bebauungsplans zur Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts.

Der Bebauungsplan Nr. 58 „strategische Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Pirna lenkt die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben in die in der Planurkunde räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche; der zentrenrelevante Einzelhandel wird grundsätzlich auf diese Bereiche beschränkt. Darüber hinaus erfolgt zwischen den, in den zentralen Versorgungsbereichen zulässigen zentrenrelevanten Sortimenten eine Differenzierung; diese beruht auf der einen jedem der zentralen Bereiche zugewiesenen Versorgungsfunktion. Im Interesse einer wohnungsnahen Versorgung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Einzelhandels werden Ausnahmetatbestände für Betriebe der Nahversorgung, für Verkaufsstätten von Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben sowie für Tankstellenshops bestimmt.

Neben diesem strategischen Regelungssystem für die gesamte Kernstadt von Pirna galt es zudem eine einzelfallspezifische Regelung für einen bestehenden Sonderstandort des großflächigen Einzelhandels am äußeren Siedlungsrad von Pirna zu finden.

Auftraggeber: Stadt Pirna, Freistaat Sachsen

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Größe: 942 ha

Planung: 2012 bis 2013