Projekt

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nauen

Die brandenburgische Stadt Nauen klagte wie auch andere Städte und Gemeinden über negative Entwicklungen in ihrer Einzelhandels- und Zentrenstruktur: Angesichts einer bereits bestehenden deutlichen räumlichen Schieflage bei der Verteilung der Verkaufsflächen im Stadtgebiet und eines insgesamt überdurchschnittlichen hohen Verkaufsflächenbesatzes vor Ort ergaben sich städtebauliche Spannungen und nachteilige Auswirkungen. Obwohl sich der ansässige Einzelhandel bereits im harten Wettbewerb untereinander und mit den flächenmäßig stark überlegenen Konkurrenzstandorten in der Umgebung befand, drangen weitere Betriebe – insbesondere Lebensmittelketten – in den Markt. Die neuen Standorte wurden ohne Rücksicht auf eine geordnete Stadtentwicklung gesucht und gefunden.

Um weiteren Fehlentwicklungen gegenzusteuern, beauftragte die Stadt Nauen im Jahr 2008 die Plan und Recht GmbH mit der Aufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.

Das für die Stadt Nauen erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Bestandsaufnahme des Ist-Zustands des Einzelhandels in der Stadt Nauen: Quantitative und qualitative Darstellung und Wertung des Einzelhandelsangebots sowie Angaben zum Kaufkraftpotenzial, zur Attraktivität und zum Leistungsvermögen des Standortes Nauen sowie zum Einzugsgebiet
  • Prognose der Einzelhandels- und Kaufkraftentwicklung unter Berücksichtigung der amtlichen Bevölkerungsprognose für die Stadt Nauen für den Zeithorizont des Einzelhandelskonzepts
  • Ermittlung von Verkaufsflächenspielräumen und Verkaufsflächentypen für die künftige Entwicklung des Einzelhandels in Nauen
  • Definition der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Nauen
  • Erarbeitung der "Nauener Sortimentsliste"
  • Erarbeitung eines städtebaulich-funktionalen Zielkonzepts
  • Erarbeitung bauleitplanerischer Steuerungs- und Festsetzungsempfehlungen für die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.

Als Abschluss des Erarbeitungsprozesses wurde das Konzept durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen am 17. Mai 2010 gebilligt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist damit gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

Bereits parallel zur Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts hat die Stadt Nauen die Aufstellung des strategischen Bebauungsplans "Einzelhandel" durchgeführt, um die Ziele des städtebaulichen Entwicklungskonzepts in eine für jedermann verbindliche Form zu übertragen. Auch dieser strategische Bebauungsplan wurde durch unser Büro erarbeitet.

Auftraggeber: Stadt Nauen, Land Brandenburg

Leistungen: städtebauliches Entwicklungskonzept

Planung: 2009 - 2010