Projekt

Bebauungsplan Nr. 45.5-1 "Höfe am Brühl", 1. Änderung, Stadt Leipzig, Sachsen

Zur Errichtung des Einkaufszentrums „Höfe am Brühl“ an zentraler Stelle in der Leipziger Innenstadt hatte die Plan und Recht GmbH im Jahr 2008 den Bebauungsplan Nr. 45.5 "Höfe am Brühl" erarbeitet.

Bei der weiteren Detailplanung der "Höfe am Brühl" im Jahr 2009 ergab sich für den Investor vor allem aus finanziellen Zwängen die Notwendigkeit, auf die komplizierte und teure Realisierung der Ein- und Ausfahrtrampen am Tröndlinring zu verzichten. Der gesamte Zu- und Abfahrtsverkehr einschließlich der Warenanlieferung und der Entsorgung musste damit in der Ein- und Ausfahrt Am Hallischen Tor konzentriert werden.

Damit ergaben sich eine Reihe von Planänderungen. Der Kern der Änderung liegt jedoch in der Änderung der Verkehrserschließung, denn mit der Konzentration des Verkehrs auf nur eine Zufahrt mussten neue Gutachten zu Leistungsfähigkeit, Lärm und Feinstaub eingeholt werden. Wiederum wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, dass der Vorhabenträger die Erschließungsmaßnahmen durchführt sowie sonstige anfallende Kosten zur Entwicklung des Plangebietes (wie Gutachten, archäologische Grabungen usw.) übernimmt.

Auftraggeber: Stadt Leipzig

Leistungen: B-Plan, Abwägungsvorschlag, Abstimmung und planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 4 ha

Planung: 2009