Projekt

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Gifhorn

In den deutschen Städten ist ein Boom bei der Neuansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten zu beobachten. Auch in der Stadt Gifhorn war und ist dieser deutschlandweite Trend zu erkennen. In Gifhorn besteht bereits eine Vielzahl von Vergnügungsstätten. Aus den Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden, aber auch aus der Beobachtung der speziellen örtlichen Situation in Gifhorn, wird deutlich, dass aus der ungesteuerten Ansiedlung und der Häufung von Vergnügungsstätten negative Auswirkungen resultieren können.

Die sich in der jüngsten Vergangenheit häufenden Anfragen für Neuansiedlungen - insbesondere von Spielhallen mit Geldspielgeräten - zeugten von einem nicht abnehmenden Ansiedlungsdruck vor Ort. Gifhorner Politiker und Anwohner beobachteten diesen Trend mit wachsender Sorge um die Attraktivität und Funktionsfähigkeit ihrer Stadt- und Ortsteile. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Stadt Gifhorn unser Büro mit der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzepts.

Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und –analyse wurden Empfehlungen zur Standortwahl von Vergnügungsstätten abgeleitet, die in verschiedene mögliche räumliche Gesamtkonzeptionen münden. Das Konzept stellt drei Varianten der räumlichen Konzentration von Vergnügungsstätten - insbesondere von Spielhallen – dar. Die Varianten wurden mit Empfehlungen versehen und dem Ortsgesetzgeber zur Entscheidung vorgelegt. Das empfohlene Konzept basiert auf einer Kombination von Gebieten mit regelmäßiger Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, ergänzt durch Gebiete mit nur ausnahmsweiser Zulässigkeit unter bestimmten Bedingungen. In den von diesen beiden Kategorien nicht erfassten Gebieten sind Vergnügungsstätten stadtplanerisch unerwünscht.

Das Vergnügungsstättenkonzept endet mit Vorschlägen zur rechtlichen Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge.

Der Gifhorner Stadtrat hat das Konzept gebilligt. Damit wurde ein räumlicher Rahmen für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Spielhallen - im Gifhorner Stadtgebiet geschaffen und Planungssicherheit hergestellt.

Auftraggeber: Stadt Gifhorn

Leistungen: städtebauliches Entwicklungskonzept, planungsrechtliche Beratung

Größe: gesamtes Stadtgebiet

Planung: 2012 bis 2013