Projekt

Bebauungsplan Nr. I "Strategische Steuerung des Einzelhandels" der Stadt Eberswalde

Die brandenburgische Stadt Eberswalde nimmt als Mittelzentrum eine zentralörtliche Versorgungsfunktion im Landkreis Barnim wahr. Die Innenstadt von Eberswalde ist der klassische Versorgungsbereich der Stadt. Ein hoher Anteil der Einzelhandels-Verkaufsflächen verteilt sich jedoch auf umliegende Gebiete. Die Innenstadt steht aufgrund ihres verhältnismäßig untergeordneten Verkaufsflächenbesatzes und der mehrheitlich kleinteiligen Strukturen in starker Konkurrenz zu den übrigen Standorten.

Angesichts der bereits bestehenden deutlichen räumlichen Schieflage bei der Verteilung der Verkaufsflächen im Stadtgebiet und des insgesamt überdurchschnittlichen hohen Verkaufsflächenbesatzes im Lebensmitteleinzelhandel vor Ort ergeben sich städtebauliche Spannungen und nachteilige Auswirkungen. Um weiteren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, ergriff die Stadt Eberswalde städtebaulich begründete Steuerungsmaßnahmen:

Als erste Stufe wurde im Jahr 2007 das Einzelhandels-Zentrenkonzept (EZK) Stadt Eberswalde erstellt; dessen Fortschreibung wurde durch das Büro Plan und Recht GmbH betreut. Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde deutlich, dass die im EZK verankerten Ziele nur durch die Aufstellung eines strategischen, sich auf die gesamte Kernstadt erstreckenden Bebauungsplans erreichbar sind.

Zur verbindlichen Umsetzung des Einzelhandels-Zentrenkonzepts wurde daher der stadtweite Bebauungsplans "Strategische Steuerung des Einzelhandels" aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Strategische Steuerung des Einzelhandels" erfasst die gesamte Kernstadt der Stadt Eberswalde. Einbezogen wurden alle Flächen, die als bislang unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen waren, sowie die Geltungsbereiche bereits rechtsverbindlicher Bebauungspläne in der Kernstadt Eberswalde.

Um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Eberswalde zu erhalten und zu entwickeln sowie die Innenentwicklung zu fördern, lenkt der strategische Bebauungsplan die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit einem zentrenrelevanten Kernsortiment in die zentralen Versorgungsbereiche; der zentrenrelevante Einzelhandel wird grundsätzlich auf diese Bereiche beschränkt.

Im Interesse der verbrauchernahen Versorgung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Einzelhandels werden von der Beschränkung der Zulässigkeit des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die zentralen Versorgungsbereiche Ausnahmetatbestände für Betriebe der Nahversorgung, für Verkaufsstätten von Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben sowie für Tankstellenshops bestimmt.

Die Stadt Eberswalde ist damit dem positiven Vorbild der Stadt Nauen gefolgt; diese verfügte als erste Gemeinde in Deutschland über einen, das gesamte Stadtgebiet umfassenden strategischen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zur Steuerung ihrer Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.

Auftraggeber: Stadt Eberswalde, Land Brandenburg

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: ca. 1.500 ha

Planung: seit 2010 bis 2012