Projekt

2. Änderung des Bebauungsplans D 23 Gewerbegebiet „Artilleriepark“ der Gemeinde Dallgow-Döberitz

Der Betreiber des Lebensmitteldiscounters an der Straße „Artilleriepark“ in der Gemeinde Dallgow-Döberitz plante die Erneuerung und Erweiterung seines bestehenden Betriebes, um diesen aufzuwerten und damit auch weiterhin wettbewerbsfähig zu halten. Der Sortimentsschwerpunkt des Vorhabens sollte auch nach der Erweiterung in den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogeriewaren/Wasch-/Putz- /Reinigungsmittel liegen.

Das Grundstück des Lebensmittelmarktes lag bereits im räumlichen Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Dieser Bebauungsplan setzte die Fläche des Marktes als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

Mit der geplanten Erweiterung des Marktes wurde dieser zu einem sogenannten großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des Bauplanungsrechts. Daher beabsichtigte die Gemeinde, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan in dem betreffenden Teilbereich zu ändern und dort ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO festzusetzen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Da somit bereits anthropogen überformte Flächen im Siedlungsgebiet nachverdichtet wurden, war die Erweiterung des Marktes als eine Maßnahme der Innenentwicklung zu beurteilen.

Auftraggeber: privater Auftraggeber

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße:ca. 0,65 ha

Planung:2015