Publikation

Zur Methodik und zur Wirkung der Festlegung von Eignungsgebieten für die Windkraftnutzung durch die Regionalplanung

in: Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2012, S. 481 - 488. ISSN 0939-0014

Die Zielwirkung von Eignungsgebieten gegenüber der Bauleitplanung muss dreipolig definiert werden:

  • es gibt zunächst die Ausschlusswirkung für die Gebiete außerhalb des Eignungsgebiets als Ziel der Raumordnung;
  • sodann gibt es die Grenzziehung zwischen dem ausgeschlossenen Raum und dem nicht ausgeschlossenen Innenraum ebenfalls als Ziel der Raumordnung;
  • schließlich gibt es die Innenwirkung der Festlegung innerhalb der Grenzen als „Eignungsgebiet“ durch die Außerkraftsetzung anderweitiger raumbedeutsamer Belange.

Neben der Ausschlusswirkung nach außen muss auch die Grenzziehung als eigenständiger Regelungsinhalt der Festlegung eines Eignungsgebiets mit Zielcharakter anerkannt werden.