Projekt

Bebauungsplan KLM-BP-037 "Siedlung C.A. Winkler (Mitte)"

Bis 2005 wurden Bauvorhaben im Plangebiet planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt. Die Anwendung von § 34 BauGB gewährleistete jedoch nur bedingt eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Dies galt besonders, weil im Plangebiet eine unterschiedliche Dichte vorherrscht. Dieses unterschiedliche Nutzungsmaß korrespondiert mit der Tatsache, dass in den letzten Jahren in Kleinmachnow Wünsche zur Nachverdichtung erkennbar geworden sind, die das traditionelle städtebauliche Erscheinungsbild unter anderem auch der Gartensiedlungsbereiche der Gemeinde nachteilig zu verändern drohen. Die Gemeinde Kleinmachnow war daher bestrebt, mit dem Bebauungsplan eine dem Orts- und Landschaftsbild entsprechende und für das Plangebiet charakteristische Bebauung zu erhalten und zu entwickeln. Mittels B-Plans sollten Regelungen über Art und Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie gestalterische Festsetzungen getroffen werden. Einer ortsuntypischen Bebauung bisher unbebauter Grundstücksteile, zumeist rückwärtiger Grundstücksteile, sollte hingegen entgegengewirkt werden.

Auftraggeber: Gemeinde Kleinmachnow

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 11,6 ha

Planung: 2006-2008 (Erstaufstellung)