Projekt

Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Osthalbinsel“, Krakauer Straße, der Stadt Brandenburg a. d. H.

Die ortsüblich als „Osthalbinsel“ bezeichneten Flächen in der Stadt Brandenburg a. d. H. befinden sich nördlich des Brandenburger Stadtteils Dominsel. Diese Flächen lagen in der Vergangenheit mehr als 10 Jahren brach. Heute entsteht hier ein hochwertiger Wohnstandort am Wasser. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der innerstädtischen Brachfläche wurden durch die Aufstellung des Bebauungsplans Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Osthalbinsel“, Krakauer Straße, der Stadt Brandenburg a. d. H. geschaffen.

Im Rahmen der B-Planaufstellung mussten eine Vielzahl von gewichtigen Fachbelangen miteinander in Einklang gebracht und im Bebauungskonzept berücksichtigt werden: Aufgrund seiner Uferlage ist das Gebiet nicht nur aus bodendenkmalpflegerischer Sicht siedlungsgeschichtlich bedeutend, auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes stellt das Havelufer einen wertvollen Bereich dar. Daneben galt es die Balance von ungestörter Wohnnutzung und öffentlicher Zugänglichkeit des Havelufers zu gewährleisten. Aufgrund des historischen Umfeldes war eine hochwertige Gestaltung der Bebauung abzusichern. Auch die verkehrliche Anbindung des neuen Wohngebietes an das anliegende öffentliche Straßennetz musste geklärt werden. Ebenso waren die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens von Grillendamm und Krakauer Straße auf die neue Wohnbebauung zu behandeln.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 25 beschränken sich daher nicht nur auf Art und Maß der baulichen Nutzung. Auch gestalterische Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) sowie Festsetzungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm- und Bodenschutz) sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe werden getroffen. Darüber hinaus wurde auch den Belangen des Biotopschutzes nach § 30 BNatSchG und des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG durch Festsetzungen im B-Plan sowie durch Regelungen im zugehörigen städtebaulichen Vertrag Rechnung getragen. Die Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrags erfolgte ebenfalls durch unser Büro.

Da die mit dem Bebauungsplan anvisierte Wohnnutzung nicht im Einklang mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Brandenburg an der Havel stand, war es zudem erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Auch die FNP-Änderung wurde durch unser Büro betreut.

Auftraggeber: privater Auftraggeber

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung, städtebaulicher Vertrag

Größe: ca. 2,8 ha

Planung: 2011 bis 2013