Projekt

Bebauungsplan "Einzelhandel" der Stadt Nauen

Die im Havelland gelegene Stadt Nauen verfügte als erste Gemeinde in Deutschland über einen, das gesamte Stadtgebiet umfassenden strategischen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zur Steuerung ihrer Zentren- und Einzelhandelsentwicklung. Im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung sowie zur Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs "Altstadt Nauen" hat die Stadt Nauen den strategische Bebauungsplan "Einzelhandel" aufgestellt. Damit hat die Stadt ihr parallel erarbeitetes Einzelhandels- und Zentrenkonzept für jedermann rechtsverbindlich umgesetzt.

Die Besonderheit des Nauener Einzelhandels-B-Plans besteht darin, dass mit nur einem Planverfahren alle Flächen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) überplant wurden und zugleich die bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne - soweit zur Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept erforderlich - geändert bzw. ergänzt wurden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen sog. einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB, der ausschließlich Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben trifft. Die Plan und Recht GmbH hat dieses Plankonzept maßgeblich entwickelt und auch die Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Nauen übernommen; das Vorhaben wurden vom Ministerium Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg unterstützt und gefördert.

Auftraggeber: Stadt Nauen, Land Brandenburg

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 283,9 ha

Planung: 2009 - 2010