Projekt

Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz / Ost" der Stadt Leipzig, Sachsen

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, die Wiederbebauung dieser Innenstadtbrache südlich des Leipziger Stadtzentrums planungsrechtlich zu ordnen und dabei eine Reihe von Stadtratsbeschlüssen zur städtebaulichen Neuordnung der Fläche umzusetzen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Ergebnisse der Städtebauwerkstatt und der Bürgerforen (beide 2010) umgesetzt werden. Hierzu beschloss die Ratsversammlung, den aus Werkstatt und Foren als Sieger hervorgehenden städtebaulichen Entwurf der Architekten Prof. Wolf / Prof. Pelcák umzusetzen. Dieser Entwurf wurde 2016/2017 auf Grundlage der vom Stadtrat 2015 beschlossenen Leitlinien zur Fortführung des Planverfahrens konkretisiert und fachlich in den Bereichen Erschließung, Brandschutz, Abstandsflächen und Belichtung sowie Gebäudetypologie optimiert.

Nach dem städtebaulichen Leitbild soll der westliche Teil des Plangebietes als große Freifläche gestaltet gesetzt werden, womit der ehemalige Königsplatz vergrößert wird und für vielfältige Freiraumnutzungen offen ist. Der Platz wird begrenzt vom Neubau der Katholischen Akademie im Westen, der Stadtbibliothek im Süden und neuer Bebauung im östlichen Bereich.

Die neue Bebauung (etwa 1,1 ha) wird in drei große Baublöcke gegliedert:

- ein Baublock mit akzentuierendem Hochhaus am Innenstadtring (im Norden),

- ein Sondergebiet „Überbaute Markthalle“ (mittig),

- ein Baublock akzentuierendem Hochhaus (im Süden).

Zwischen der Markthalle und dem nördlichen Baublock wird ein kleinerer Quartiersplatz angeordnet. Zwei Solitärbauten, die an die Markthalle und an den nördlichen Baublock andocken, fassen ihn räumlich und erlauben Fußgängern den Zugang über Passagen.

Die „Überbaute Markthalle“ wird als Sondergebiet festgesetzt, die übrigen Baugebiete sämtlich als Kerngebiete. Für die Baugebiete sind Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung einschließlich Mindestwohnanteil, zu Arkaden, Parken, Schallschutz, Begrünung u.v.m. vorgesehen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden aufgrund der besonderen Lage dieses Plangebietes durch Festsetzungen zur Gestaltung ergänzt.

Der Plan wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

Auftraggeber: Stadt Leipzig

Leistungen: B-Plan, Abwägungsvorschlag, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 6,2 ha

Planung: seit 2012 (davon 2015-2017 pausiert)