Projekt

Bebauungsplan Nr. 414 „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ der Gemeinde Giesen sowie 2. Änderung des F-Plans, Niedersachsen

Im Bereich des Salzstockes Sarstedt (nördlich von Hildesheim) Hartsalz-Bergwerkes Siegfried-Giesen wird durch ein Bergwerksunternehmen die Wiederaufnahme der Förderung von Hartsalz geprüft. Im Jahr 2013 wurde ein Raumordnungsverfahren mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass dieses Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Der Vorhabenträger reichte im Frühjahr 2015 die Antragsunterlagen für die Durchführung eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) ein. Für den Abschluss des Genehmigungsverfahrens steht zum derzeitigen Zeitpunkt (2018) noch eine wasserrechtliche Erlaubnis aus.

Das Gesamtvorhaben zur Wiederinbetriebnahme des Bergwerkes umfasst mehrere Bestandteile (wie z.B. Förderschacht und Bergwerk, Wetterschacht, Verkehrsanbindung usw.) und betrifft Standorte in mehreren Gemeinden. Am Standort des Schachtes Siegfried-Giesen in der Gemeinde Giesen sind die Anlagen zur Förderung, Fabrikation, Verpackung und Verladung sowie eine Halde für Abraum geplant.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 414 ist die Wahrung der städtebaulichen Belange der Gemeinde Giesen. Dazu wurde ein gegliedertes Sondergebiet entwickelt, in dem die im Rahmen der Planfeststellung beantragten Nutzungen (insbesondere Bergwerksanlagen) räumlich nachvollzogen und – soweit erforderlich – mit Schutzvorkehrungen und Beschränkungen versehen sind.

Dabei erfolgt der Schutz einer ehemaligen Werkssiedlung, die heute dem Wohnen dient, jedoch in der unmittelbaren Nähe des geplanten Bergwerkes gelegen ist, durch die Sicherung der Straßenanbindung und durch eine Regulierung der zulässigen Schallemissionen des Betriebs über Lärmemissionskontingente nach DIN 45691. Für die ehemalige Werkssiedlung wurde dabei ein Schutzstatus gesichert, der dem eines Misch-/Kern-/ Dorfgebiets vergleichbar ist: Beurteilungspegel maximal 60 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts.

Unmittelbar an den Bauflächen angrenzende Flächen wurden als Parkplatz, Grünflächen und als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Der B-Plan legte außerdem öffentliche, private und landwirtschaftliche Straßen bzw. Wege im Gebiet fest, sicherte Leitungs- und Wartungsrechte für vorhandene Versorgungsleitungen sowie Geh- Fahr- und Leitungsrechte. Zur Einbindung in die Landschaft, die auch für Erholungszwecke dient, wurden Baumpflanzungen vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 414 erfolgte die 2. Änderung des F-Plans der Gemeinde Giesen. Ziel war die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans und an die Festlegungen der Planfeststellung.

Dies war erforderlich, da der B-Plan zum einen nicht ohne entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans aus dessen (abweichenden) Darstellungen entwickelbar war. Die Wiederaufnahme der Kali-Förderung war bei der Neuaufstellung des F-Plans der Gemeinde im Jahr 2010 noch nicht absehbar gewesen. Zum anderen sollten die Darstellungen des F-Plans aus Gründen der Rechtsklarheit mit den Festlegungen der bergbaulichen Planung harmonisiert werden.

Beide Planverfahren wurden im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt und im Jahr 2016 abgeschlossen.

Auftraggeber: Gemeinde Giesen, Niedersachsen

Leistungen: B-Plan, 2. Änderung des F-Plans der Gemeinde, Abwägungsvorschläge, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 164 ha (B-Plan), 202 ha (Änderungsbereich F-Plan)

Planung: seit 2014